Allgemeine Mietbedingungen AGB für die Vermietung/Beherbergung der Ferienwohnung Haus Annelie durch Angelika Rosenboom, im folgenden Vermieter genannt.
Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung Haus Annelie ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag, vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgesandt wurde oder er die Angebotsmail per Mail als erhalten bestätigt.
Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn wie unter Mietpreis und Nebenkosten formuliert, der Mietpreis nicht spätestens bei Schlüsselübergabe vollständig bezahlt wurde. In dem Fall fallen die unter Rücktritt durch den Mieter angegebenen Stornogebühren an.
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Mietpreis und Nebenkosten.
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miete/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.
Der Mietpreis ist spätestens vor Schlüsselübergabe zu entrichten.
In dem Mietpreis sind Nebenkosten wie Strom und Gas enthalten. Bettwäsche und Handtücher können optional dazu gebucht werden.
Schlüssel
Dem/den Mieter ist am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung der Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehen zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
An- und Abreise
Am Anreisetag steht dem Mieter das Objekt ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Saugen oder Fegen der Wohnung. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind auszuhändigen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung oder mündlicher Zustimmung zu bestätigen.
Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen von mehreren Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen Schadenersatzansprüche begründen.
Haustiere/Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist so weit mit dem Vermieter abgesprochen, erlaubt. Dies gilt auch für Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist Rachen, auch von E-Zigaretten, generell nicht gestattet.
Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Der Mieter hat den Vermieter für den Rücktritt einen pauschalen Ersatz in nachfolgender Höhe zu leisten:
Rücktritt bis 45 Tage vor dem Mietbeginn 20% (mind. € 25,00)
Rücktritt bis 35 Tage vor dem Mietbeginn 50%
Danach und bei Nichterscheinen 80%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Mietverhältnis vor und nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn trotz Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß geleistet werden oder der Mieter sich in so einem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Der Vermieter kann den Mieter schadensersatzpflichtig machen. Die Stornogebühren werden wie folgt berechnet: Gesamtmietpreis abzüglich Endreinigung und 5% Nebenkostenersparnis. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. E-Mail ist ausreichen, wenn der Eingang vom Vermieter bestätigt wird.
Ein vom Mieter gestellter Nachmieter muss vom Vermieter nicht anerkannt werden.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt mitsamt dem Inventar in aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung haftet der Mieter auch für die Mitreisenden. Schäden sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Tut der Mieter dies nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der Vertragsmäßigen Leistungen zu. Schäden müssen zum Neuwert ausgeglichen werden!
Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc. die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
Nutzungsregeln
Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen für die jeweiligen Ferienwohnungen sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Aurich zuständig.